(Screenshot: DGNB)

DGNB fordert Neuausrichtung der EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht nach Ansicht der Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.in der heutigen Form nicht mehr dem aktuellen Wissensstand und ist weder zielführend noch zukunftsfähig. Daher spricht sich die DGNB für eine grundlegende Neuausrichtung und Weiterentwicklung des Instruments aus.

Die zentralen DGNB Forderungen zur EnEV im Überblick: – eine Änderung der Zielsetzung mit Blick auf die Klimaschutzziele hin zur Begrenzung klimaschädlicher Gase – eine Erweiterung des Betrachtungsraumes auf Basis der Ökobilanzierung über den gesamten Lebenszyklus – eine grundsätzliche Technologieoffenheit für mehr Innovation – eine Bewertung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit energiesparender Maßnahmen auf Basis der Lebenszykluskostenrechnung – eine Einbeziehung der Liegenschaft bzw. des Quartiers in die Gebäudebetrachtung

Potenzial nicht ausreichend ausgeschöpft

Während die Anforderungen früherer EnEV-Versionen aufgrund der stetigen Weiterentwicklung von baulichen Konzepten und Technologien angemessen umgesetzt werden konnten, zeigt sich vor allem in der EnEV-Novellierung zum 1. Januar 2016, dass eine ausschließliche Fokussierung auf die Einsparung der Betriebsenergie von Gebäuden nicht mehr zielführend ist.

Insbesondere wird das große Potenzial der gebauten Umwelt hinsichtlich des Erreichens der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei weitem nicht ausreichend ausgeschöpft – etwa mit Blick auf die Reduzierung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase. Daher fordert die DGNB eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung der EnEV im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise von Gebäuden – mit einer Methodik, die transparent und nachvollziehbar ist.

Regelwerk in hohem Maße innovationsfreundlich

Der Fokus einer zukünftigen EnEV sollte über die Betrachtung des Primärenergiebedarfs hinaus unbedingt erweitert werden. So sollte der Aufwand für die Herstellung der im Gebäude eingesetzten Bauprodukte und technischen Anlagen (graue Energie) in die Bilanzierung einbezogen werden. Mit Hilfe von Ökobilanzierung und Lebenszykluskostenrechnung lassen sich die weiterreichenden Umweltwirkungen und Gesamtkosten von Gebäuden erfassen und bewerten. Erst auf dieser Basis wird eine umfassende und zielgerichtete Optimierung von Einzelgebäuden möglich, die in der Summe dazu beitragen, die übergeordneten Nachhaltigkeitsziele Deutschlands zu erreichen.

Ein großer Vorteil einer so neu ausgerichteten EnEV besteht darin, dass es Bauherren und Planern völlig offen bleibt, mit welchen Konzepten und Technologien die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Dieses Regelwerk wäre in hohem Maße innovationsfreundlich, und es schafft die Freiheit für Bauherren, Bestandshalter und Planer mit dem geringstmöglichen Aufwand die maximale Wirkung für den Klimaschutz zu erzielen.

Begrenzung auf Einzelgebäude hinterfragen

Perspektivisch spricht sich die DGNB dafür aus, die Begrenzung der EnEV auf Einzelgebäude zu hinterfragen und die Schnittstellen und Vernetzung zum Stadtquartier oder zur Liegenschaft zu definieren. Wenn Zielsetzungen im Rahmen des Klimaschutzes nicht mehr für das einzelne Gebäude, sondern für ein Quartier formuliert werden, kann ein begründeter Spielraum geschaffen werden, der etwa die baukulturelle Bedeutung von denkmalgeschützten Gebäuden berücksichtigt.

Die Weiterentwicklung der EnEV sollte als Chance begriffen werden, um das Blickfeld und damit die Möglichkeiten zu erweitern sowie die Zielsetzung hinsichtlich des Klimaschutzes zu schärfen. Der Prozess einer Neuformulierung bietet die große Chance, die EnEV nicht nur als Verwaltungsinstrument für Regelungsnachweise weiterzuentwickeln, sondern auch als Werkzeug zur Projekt- und Planungsunterstützung im oben genannten Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung.

Eine solche Neuformulierung bedeutet einen Paradigmenwechsel, der auf bereits erprobtem Boden steht. Vorreiter in der Bau- und Immobilienwirtschaft haben in den vergangenen Jahren viele positive Projektbeispiele realisiert und gezeigt, dass die ganzheitliche und lebenszyklusorientierte Betrachtung zu wirtschaftlichem Klimaschutz führt. Stand heute sind rund 1.000 Gebäude nach DGNB zertifiziert.

Impuls über die EnEV hinaus

Die Klimaschutzziele verlangen zwingend eine schnelle und durchgreifende Wirkung. In der Bau- und Immobilienbranche kann dies nicht allein über den Neubau gelingen. Über die unmittelbare Neuausrichtung der EnEV hinaus fordert die DGNB daher, dass geeignete Instrumente entwickelt werden, die den Gebäudebestand ernsthaft bearbeiten.

Nur so können die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung, insbesondere die Klimaschutzziele, erreicht werden. Dabei entwickelte Lösungen müssen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Rechnung tragen und eine Effektivitätsbetrachtung ermöglichen, die einem Bestandshalter die Wahl zwischen Betriebsoptimierung, baulichen Maßnahmen und/oder flankierenden Maßnahmen im Quartier offen lässt.

www.dgnb.de